Aktualisiert für 2025

Kleine Witwenrente Berechnen

Ermitteln Sie Ihren Anspruch auf die kleine Witwenrente — 25% der Rente des Verstorbenen, befristet auf 24 Monate. Inklusive Gesamtauszahlung und Restlaufzeit.

Kleine Witwenrente berechnen
25%
Rentensatz
24
Monate max.
~30s
Berechnungsdauer
Kleine Witwenrente berechnen

Geben Sie die relevanten Daten ein, um Ihre monatliche kleine Witwenrente und die Gesamtauszahlung über 24 Monate zu berechnen.

Gesamtes Brutto-Einkommen (Lohn, Rente, Mieteinnahmen). Minijobs bis 538 € bleiben anrechnungsfrei. Falls kein Einkommen, tragen Sie 0 ein.
0
Geben Sie das Startdatum an, um die verbleibenden Monate und Restlaufzeit zu berechnen. Die 24 Monate beginnen im Folgemonat nach dem Sterbemonat.
Ihre monatliche kleine Witwenrente
0,00 €
monatlich (befristet auf 24 Monate)
Gesamtauszahlung über die Laufzeit

Über 24 Monate erhalten Sie insgesamt: 0,00 €

Brutto je Monat
0,00 €
Freibetrag
0,00 €
Anrechnung
0,00 €
Gesamt (24 Mon.)
0,00 €
Berechnungsdetails
Rente des Verstorbenen (brutto)—
Rentensatz (kleine Witwenrente)25 %
Brutto-Witwenrente—
Ihr Brutto-Einkommen—
Nettoeinkommen (nach 14% Abzug)—
Freibetrag —
Einkommen über Freibetrag—
Anrechnung (40%)—
Monatliche kleine Witwenrente—
Gesamtauszahlung (24 Monate)—
Vergleich: Was wäre die große Witwenrente?
Große Witwenrente (55%, unbefristet)—
Kleine Witwenrente (25%, 24 Monate)—
Differenz pro Monat—

Wann wird die kleine Witwenrente gezahlt?

Die kleine Witwenrente dient als zeitlich begrenzte Übergangshilfe für jüngere Hinterbliebene.

Hinterbliebene, die weder die Altersgrenze von 46 Jahren (2025) erreichen noch ein Kind unter 18 erziehen oder erwerbsgemindert sind, erhalten die kleine Witwenrente. Sie beträgt 25% der Rente des Verstorbenen und ist auf maximal 24 Monate befristet. Diese Befristung soll jüngeren Hinterbliebenen den Übergang in die eigene finanzielle Unabhängigkeit erleichtern.

Kleine Witwenrente — Merkmale
  • Rentensatz: 25% der Rente des Verstorbenen
  • Bezugsdauer: Maximal 24 Monate
  • Beginn: Ab dem Folgemonat nach dem Sterbemonat
  • Sterbevierteljahr: 3 Monate 100% vorher
  • Einkommensanrechnung: Wie bei der großen Witwenrente

Wichtig: Das Sterbevierteljahr (3 Monate mit 100% der Rente) wird zusätzlich zur 24-Monats-Frist gewährt. Die Frist läuft jedoch bereits ab dem Folgemonat des Sterbemonats, sodass die ersten 3 Monate des Sterbevierteljahres in die 24-Monats-Frist eingerechnet werden.

Die 24-Monats-Befristung im Detail

So berechnet sich der Zeitraum Ihrer kleinen Witwenrente.

1 Sterbevierteljahr
Monat 1–3
100 % der vollen Rente

Volle Rente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung. Diese 3 Monate zählen bereits zur 24-Monats-Frist.

2 Reguläre Phase
Monat 4–24
25 % mit Anrechnung

25% der Rente des Verstorbenen unter Berücksichtigung der Einkommensanrechnung. Insgesamt 21 Monate reguläre kleine Witwenrente.

3 Ende der Zahlung
Ab Monat 25
0 % — kein Anspruch

Die kleine Witwenrente endet automatisch. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie inzwischen Anspruch auf die große Witwenrente haben.

Gesamtauszahlung über die Laufzeit

Was die kleine Witwenrente in Summe bedeutet — auf 24 Monate hochgerechnet.

3 Monate Sterbevierteljahr (100%)
3 × volle Rente
21 Monate reguläre kleine Witwenrente (25%)
21 × 25 %
Gesamtauszahlung über 24 Monate
Sterbevierteljahr + 21 × kleine WR

Bei einer Rente des Verstorbenen von 1.800 € beträgt die monatliche kleine Witwenrente 450 € (25%). Die Gesamtauszahlung setzt sich zusammen aus: 3 Monaten Sterbevierteljahr (3 × 1.800 € = 5.400 €) und 21 Monaten regulärer Zahlung (21 × 450 € = 9.450 €). Der Gesamtbetrag liegt bei 14.850 € — vor eventueller Einkommensanrechnung in der regulären Phase.

Diese Übergangsleistung soll jüngeren Hinterbliebenen finanziellen Spielraum bieten, um sich beruflich neu zu orientieren oder eine Weiterbildung zu beginnen.

Beispielrechnungen für die kleine Witwenrente

Drei Szenarien zeigen die monatliche Zahlung und Gesamtauszahlung bei unterschiedlichen Einkommenssituationen.

Beispiel 1: Witwer, 38 Jahre, kein eigenes Einkommen
Rente der Verstorbenen: 1.400 € brutto Eigenes Einkommen: 0 € Kinder: 0
Brutto-Witwenrente1.400 € × 25 % = 350,00 €
Anrechnung0 €
Monatlich350,00 €
Gesamt (24 Monate)8.400,00 €

Ohne eigenes Einkommen wird die volle kleine Witwenrente von 350 € monatlich für 24 Monate ausgezahlt.

Beispiel 2: Witwe, 42 Jahre, Minijob
Rente des Verstorbenen: 1.600 € brutto Eigenes Einkommen: 520 € (Minijob) Kinder: 0
Brutto-Witwenrente1.600 € × 25 % = 400,00 €
Nettoeinkommen520 € × 86% = 447,20 €
Freibetrag1.076,86 €
Über Freibetrag0 € (unter Freibetrag)
Anrechnung0 €
Monatlich400,00 €
Gesamt (24 Monate)9.600,00 €

Der Minijob-Verdienst liegt weit unter dem Freibetrag. Die kleine Witwenrente wird ungekürzt ausgezahlt.

Beispiel 3: Witwe, 40 Jahre, Vollzeitgehalt
Rente des Verstorbenen: 2.000 € brutto Eigenes Gehalt: 2.500 € brutto Kinder: 0
Brutto-Witwenrente2.000 € × 25 % = 500,00 €
Nettoeinkommen2.500 € × 86% = 2.150,00 €
Freibetrag1.076,86 €
Über Freibetrag2.150 € − 1.076,86 € = 1.073,14 €
Anrechnung (40%)1.073,14 € × 40% = −429,26 €
Monatlich70,74 €
Gesamt (24 Monate)1.697,76 €

Bei hohem eigenem Einkommen wird ein großer Teil angerechnet. Die kleine Witwenrente wird stark gekürzt, aber nicht auf null reduziert.

Von der kleinen zur großen Witwenrente wechseln

Unter bestimmten Umständen können Sie während der Laufzeit in die große Witwenrente wechseln.

Wechsel durch Erreichen der Altersgrenze

Erreichen Sie während der 24-Monats-Laufzeit die Altersgrenze von 46 Jahren (2025), können Sie einen Antrag auf die große Witwenrente stellen. Diese wird dann unbefristet mit 55% (neues Recht) oder 60% (altes Recht) gezahlt. Der Wechsel ist nahtlos möglich.

Der Wechsel von der kleinen zur großen Witwenrente ist auch nach Ablauf der 24 Monate möglich, sofern die Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt erfüllt sind. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung, um Lücken in der Zahlung zu vermeiden.

Häufige Fragen zur kleinen Witwenrente

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die kleine Witwenrente.

Die kleine Witwenrente wird maximal 24 Monate (2 Jahre) gezahlt. Die Frist beginnt mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. Nach Ablauf der 24 Monate endet der Anspruch automatisch — eine Verlängerung ist nicht möglich.

Ja, wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse während der Bezugsdauer ändern — etwa bei Erreichen der Altersgrenze (46 Jahre in 2025), Eintritt einer Erwerbsminderung oder wenn Sie ein Kind unter 18 erziehen — können Sie einen Antrag auf die große Witwenrente stellen.

Ja, die Einkommensanrechnung gilt identisch wie bei der großen Witwenrente. Eigenes Nettoeinkommen über dem Freibetrag von 1.076,86 € wird zu 40% auf die kleine Witwenrente angerechnet.

Nach Ablauf der 24 Monate endet die kleine Witwenrente ersatzlos. Es besteht kein weiterer Anspruch, es sei denn, Sie erfüllen inzwischen die Voraussetzungen für die große Witwenrente (Alter, Erwerbsminderung, Kindererziehung).

Ja, auch bei der kleinen Witwenrente gilt das Sterbevierteljahr. In den ersten 3 Monaten nach dem Tod erhalten Sie 100% der Rente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung. Die 24-Monats-Frist beginnt dennoch ab dem Folgemonat des Sterbemonats.

Die kleine Witwenrente erhalten Hinterbliebene, die unter 46 Jahre alt sind (2025), kein Kind unter 18 erziehen und nicht erwerbsgemindert sind. Alle anderen Grundvoraussetzungen (1 Jahr Ehedauer, 5 Jahre Wartezeit) müssen ebenfalls erfüllt sein.

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