Witwenrente berechnen — einfach & kostenlos
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Mit aktuellen Freibeträgen, Einkommensanrechnung und sofortigem Ergebnis.
Jetzt berechnenWitwenrente berechnen
Beantworten Sie drei einfache Schritte und erhalten Sie Ihr persönliches Ergebnis.
Wählen Sie zwischen der kleinen und der großen Witwenrente in Deutschland.
Geben Sie die Rente des Verstorbenen und Ihr eigenes Einkommen an.
Angaben zu Kindern und dem Sterbedatum für eine präzisere Berechnung.
Witwenrente einfach berechnen
Die Witwenrente (Hinterbliebenenrente) sichert den überlebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner finanziell ab. Die Berechnung der Witwenrente folgt einer festen Rentenformel der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Die Witwenrente berechnen bedeutet, die gesetzliche Rente des verstorbenen Ehepartners mit dem passenden Rentenartfaktor zu multiplizieren und das eigene Einkommen gegenzurechnen. Der Rentenanspruch des Hinterbliebenen basiert auf den persönlichen Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert.
Die Witwenrente und Witwerrente gelten für Witwen und Witwer gleichermaßen. Der Rentenrechner auf dieser Seite nutzt die Rentenformel gemäß Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) und berücksichtigt die aktuelle Einkommensanrechnung, den Freibetrag und den Zuschlag für Kindererziehung.
Eigenes Einkommen und Witwenrente
Eigenes Einkommen beeinflusst die Höhe der Witwenrente. Die Einkommensanrechnung folgt einem festen Berechnungsweg.
Die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente funktioniert in 4 Schritten. Das eigene Einkommen — ob Bruttolohn, eigene Rente, Beamtenversorgung, Betriebsrente oder Mieteinnahmen — wird pauschal um Sozialversicherungsbeiträge bereinigt. Vom ermittelten Nettoeinkommen wird der Freibetrag abgezogen. 40 % des verbleibenden Betrags kürzen die Witwenrente. Ein Minijob bis 538 € (2025) bleibt anrechnungsfrei.
Die Witwenrente mit Einkommen wird nur gekürzt, wenn das eigene Nettoeinkommen den Freibetrag von 1.076,86 € (2025) übersteigt. Der Freibetrag erhöht sich um 228,42 € je waisenrentenberechtigtem Kind. Hat der Hinterbliebene kein eigenes Einkommen, wird die Witwenrente in voller Höhe gezahlt. Bei Bezug einer eigenen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ebenfalls der 14 % Pauschalabzug.
Große und kleine Witwenrente im Vergleich
Die große Witwenrente und die kleine Witwenrente unterscheiden sich in 3 Bereichen: Rentensatz, Bezugsdauer und Voraussetzungen.
- Bezugsdauer: unbefristet
- Altersgrenze: ab 46 Jahre (2025)
- Oder: Erwerbsminderung oder Kind unter 18
- Zuschlag: Zuschlag für Kindererziehung möglich
- Bezugsdauer: befristet auf 24 Monate
- Alter: unter der Altersgrenze
- Kein Kind: kein Kind unter 18 im Haushalt
- Keine Erwerbsminderung
Die große oder kleine Witwenrente richtet sich nach dem Alter, der Erwerbsfähigkeit und der Kindererziehung des Hinterbliebenen. Das Rentenrecht unterscheidet altes Recht und neues Recht. Altes Recht gilt, wenn die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist. In allen anderen Fällen gilt das neue Recht. Die große Witwenrente berechnen ergibt 55 % (neues Recht) oder 60 % (altes Recht) der Rente des Verstorbenen.
Welche Faktoren beeinflussen die Rentenhöhe?
5 Faktoren bestimmen die Höhe der Witwenrente. Jeder Faktor wirkt direkt auf den monatlichen Zahlbetrag.
Rentenart — Große oder Kleine Witwenrente
Die Rentenart bestimmt den Rentenartfaktor in der Rentenformel. Die große Witwenrente verwendet den Faktor 0,5500 (neues Recht) oder 0,6000 (altes Recht). Die kleine Witwenrente verwendet den Faktor 0,2500. Die Wahl der Rentenart hängt von Alter, Erwerbsminderung und Kindererziehung ab.
Witwenrente nach dem Tod des Ehepartners
Nach dem Tod des Ehepartners durchläuft die Witwenrente 3 Phasen. Jede Phase hat eigene Regeln für die Rentenhöhe.
In den ersten 3 Monaten nach dem Tod erhalten Hinterbliebene die volle Rente des Verstorbenen — ohne Einkommensanrechnung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt automatisch die ungekürzte Rente als finanzielle Überbrückung.
Ab dem 4. Monat gilt die reguläre Witwenrente: 55 % (neues Recht) oder 60 % (altes Recht) der Rente des Verstorbenen bei der großen Witwenrente. Das eigene Einkommen wird angerechnet. Die kleine Witwenrente beträgt 25 % und ist auf 24 Monate befristet.
Die Witwenrente endet bei Wiederheirat des Hinterbliebenen. Bei einer Wiederheirat wird auf Antrag eine Rentenabfindung in Höhe von 24 Monatsrenten der großen Witwenrente gezahlt. Die große Witwenrente wird ohne Wiederheirat unbefristet gezahlt.
Der Rentenantrag für die Witwenrente sollte zeitnah nach dem Tod des Ehepartners bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder der zuständigen Behörde gestellt werden. Die Antragsfrist beträgt 12 Monate — bei späterer Antragstellung wird die Witwenrente rückwirkend für maximal 12 Monate gezahlt. Der Rentenbescheid enthält die genaue Rentenhöhe und den Rentenbeginn.
Beispiele zur Berechnung der Witwenrente
3 Berechnungsbeispiele zeigen, wie die Witwenrente in verschiedenen Einkommenssituationen ausfällt.
Ohne eigenes Einkommen wird die Witwenrente in voller Höhe gezahlt. Der Freibetrag wird nicht überschritten.
Bei 1.500 € Bruttolohn wird das Nettoeinkommen (nach 14 % Pauschalabzug) gegen den Freibetrag gerechnet. Die Kürzung beträgt 85,26 € pro Monat.
Eine Witwenrente neben einer eigenen Rente ist möglich. Die eigene Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nach den gleichen Regeln angerechnet. Bei der Berechnung der Witwenrente bei eigener Rente gilt ebenfalls der 14 % Pauschalabzug und der Freibetrag.
Anspruch und Höhe der Witwenrente prüfen
Prüfen Sie in 5 Schritten, ob Sie Anspruch auf Witwenrente haben und welche Rentenhöhe zu erwarten ist.
Der verstorbene Ehepartner hat mindestens 5 Jahre (60 Monate) in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt — die allgemeine Wartezeit gemäß Sozialgesetzbuch VI (SGB VI).
Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft hat mindestens 12 Monate bestanden. Bei Tod durch Unfall oder plötzliche Krankheit kann diese Voraussetzung entfallen.
Der hinterbliebene Ehepartner hat nach dem Tod des Verstorbenen nicht erneut geheiratet. Eine Wiederheirat beendet den Anspruch auf Witwenrente.
Große Witwenrente ab 46 Jahren (2025), bei Erwerbsminderung oder mit Kind unter 18. Kleine Witwenrente: unter der Altersgrenze, ohne Kind, ohne Erwerbsminderung — befristet auf 24 Monate.
Altes Recht (60 %) gilt bei Eheschließung vor dem 01.01.2002 und mindestens einem Partner geboren vor dem 02.01.1962. Neues Recht (55 %) gilt in allen anderen Fällen.
Der Witwenrente Anspruch setzt voraus, dass der verstorbene Ehepartner die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) empfiehlt, den Rentenanspruch frühzeitig zu prüfen. Der Rentenantrag kann bei jeder Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
Vom Rentenanspruch zum voraussichtlichen Zahlbetrag
Der Brutto-Rentenanspruch ist nicht der Zahlbetrag. Vom Bruttobetrag werden Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen.
Vom Brutto-Betrag der Witwenrente werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (7,3 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag, durchschnittlich 1,5 %) und zur Pflegeversicherung (1,7 % für Versicherte mit Kind, 2,3 % ohne Kind) abgezogen. Steuern fallen auf die Witwenrente an, wenn das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag von 11.784 € (2025) übersteigt. Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab — bei Rentenbeginn 2025 sind 83,5 % der Rente steuerpflichtig.
Witwenrente netto berechnen erfordert daher neben der Rentenformel auch die Berücksichtigung von Sozialabgaben und Steuern. Der Witwenrente Brutto-Netto-Unterschied kann 10 %–15 % betragen.
Das Sterbevierteljahr bei der Witwenrente
Das Sterbevierteljahr sichert Hinterbliebene in den ersten 3 Monaten nach dem Tod des Ehepartners finanziell ab.
Das Sterbevierteljahr beginnt mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat und dauert 3 Kalendermonate. Während des Sterbevierteljahres wird die volle Rente des Verstorbenen ohne Abzüge gezahlt — unabhängig vom eigenen Einkommen des Hinterbliebenen. Das Sterbevierteljahr gilt für die große Witwenrente und die kleine Witwenrente gleichermaßen.
Die Witwenrente während des Sterbevierteljahres dient der Anpassung des Haushaltsbudgets an die neue Lebenssituation. Hinterbliebene sollten diese Zeit nutzen, um den Nachlass zu regeln, das Testament prüfen zu lassen und eine Finanzberatung in Anspruch zu nehmen. Der Übergang zur regulären Witwenrente erfolgt automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung.
Altersgrenzen und Voraussetzungen verstehen
Die Altersgrenze für die große Witwenrente steigt schrittweise von 45 auf 47 Jahre. Das Geburtsjahr des Hinterbliebenen bestimmt die genaue Grenze.
Die Altersgrenze betrifft nur die große Witwenrente. Unabhängig vom Alter erhalten Hinterbliebene die große Witwenrente, wenn sie erwerbsgemindert sind oder ein Kind unter 18 Jahren erziehen. Der Waisenrentenanspruch des Kindes besteht parallel zur Witwenrente.
Die Voraussetzungen für die Witwenrente im Überblick: Wartezeit 5 Jahre, Ehedauer mindestens 1 Jahr, keine Wiederheirat. Die Witwenrente und Witwerrente gelten für Witwen und Witwer gleichermaßen — das Geschlecht hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Witwenrente.
Rentenpunkte und ihre Bedeutung für die Berechnung
Die Rentenpunkte (Entgeltpunkte) des verstorbenen Ehepartners bilden die Grundlage für die Berechnung der Witwenrente.
1 Entgeltpunkt entsteht, wenn das Jahreseinkommen dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten entspricht (2025: 45.358 €). Bei einem Einkommen über dem Durchschnitt entstehen mehr als 1 Entgeltpunkt pro Jahr. Die Rentenpunkte berechnen lässt sich aus dem Rentenbescheid oder der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.
Der aktuelle Rentenwert (aRW) beträgt 39,32 € seit dem 01.07.2025. Die Witwenrente Rentenpunkte berechnen ist ein Multiplikationsvorgang: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × Rentenwert. Die Renteninformation zeigt die bisher gesammelten Entgeltpunkte und die voraussichtliche Rentenhöhe. Expertentipps: Prüfen Sie die Renteninformation auf Vollständigkeit und lassen Sie fehlende Versicherungszeiten nachtragen.
Netto oder Brutto: Welche Werte sind entscheidend?
Bei der Witwenrente spielen Brutto- und Nettowerte an 2 Stellen eine Rolle: bei der Einkommensanrechnung und bei der Auszahlung.
Bei der Witwenrente Einkommensanrechnung zählt das Nettoeinkommen — ermittelt durch den pauschalen Abzug von 14 % vom Bruttoeinkommen (bei Renten und Arbeitseinkommen). Bei der Auszahlung der Witwenrente wird der Bruttobetrag der Rente um Krankenversicherung und Pflegeversicherung gekürzt.
Witwenrente berechnen brutto oder netto: Für die Berechnung der Rentenhöhe ist das Bruttoeinkommen des Verstorbenen relevant. Für die Einkommensanrechnung wird das eigene Bruttoeinkommen pauschal auf Netto umgerechnet. Der Zahlbetrag auf dem Konto ist der Nettobetrag nach Abzug der Sozialabgaben. Der Unterschied zwischen Witwenrente brutto und netto beträgt je nach Krankenversicherungsbeitrag und Steuerlast 10 %–15 %.
Nutzen Sie den kostenlosen Rechner auf dieser Seite für eine unverbindliche Schätzung Ihrer Witwenrente. Der Rechner berücksichtigt die aktuellen Freibeträge 2025, die Einkommensanrechnung und das Sterbevierteljahr. Der errechnete Betrag ersetzt keine verbindliche Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Witwenrente.
Witwenrente erhalten Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner, deren Ehepartner in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Der Anspruch auf Witwenrente besteht unabhängig vom eigenen Einkommen des Hinterbliebenen — das eigene Einkommen wird lediglich auf die Rentenhöhe angerechnet.
3 Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Der verstorbene Ehepartner hat die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 Monaten) in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt. Die Ehe hat mindestens 1 Jahr bestanden. Der hinterbliebene Ehepartner hat nicht erneut geheiratet.
Die große Witwenrente beträgt 55 % (neues Recht) oder 60 % (altes Recht) der Rente des Verstorbenen und wird unbefristet gezahlt. Die kleine Witwenrente beträgt 25 % und ist auf 24 Monate befristet. Die große Witwenrente erhalten Hinterbliebene ab 46 Jahren (2025), bei Erwerbsminderung oder mit Kind unter 18.
Der monatliche Grundfreibetrag liegt bei 1.076,86 € bundesweit. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag um weitere 228,42 € monatlich.
In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat erhalten Hinterbliebene 100 % der Rente des Verstorbenen, ohne dass eigenes Einkommen angerechnet wird.
Ja, eigenes Nettoeinkommen über dem Freibetrag von 1.076,86 € wird zu 40 % angerechnet. Vom Bruttoeinkommen wird zuvor eine Pauschale (z.B. 14 % bei Renten) abgezogen.