Über uns
Unsere Mission: Transparente, barrierefreie und verständliche Orientierung rund um die Hinterbliebenenrente in Deutschland.
Wer wir sind
Witwenrente Berechnen ist ein unabhängiges Fach- und Informationsportal. Der Verlust eines Angehörigen ist mit emotionalen und organisatorischen Herausforderungen verbunden. Gesetzliche Regelungen zur Witwen- und Witwerrente im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind oft komplex und schwer zu durchschauen.
Wir bereiten gesetzliche Vorschriften verständlich auf und stellen moderne, interaktive Berechnungswerkzeuge bereit, mit denen Hinterbliebene ihre Rentenansprüche schnell und unverbindlich einschätzen können.
Was wir bieten
Auf unserem Portal finden Sie spezialisierte Werkzeuge und fundierte Ratgeber für unterschiedliche Lebenssituationen:
- ✓ Große & Kleine Witwenrente Berechnung nach altem und neuem Recht inklusive Sterbevierteljahr.
- ✓ Einkommensanrechnung & Freibeträge Genaue Ermittlung nach § 97 SGB VI mit Freibeträgen für eigene Einkommen und Kinder.
- ✓ Brutto-Netto- & Steuerrechner Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie steuerliche Besteuerungsanteile.
- ✓ Sonderversorgungen & Ausland Berechnungshilfen für Beamte, VBL, Betriebsrenten sowie Schweiz (AHV), Österreich und weitere Länder.
Unsere Leitprinzipien
100% Kostenfrei
Alle Rechner und Ratgeber stehen jederzeit ohne Registrierung oder Gebühren zur Verfügung.
Lokale Datenverarbeitung
Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser. Es werden keine Einkommensdaten auf Servern gespeichert.
Aktuelle Rechtslage
Regelmäßige Aktualisierung der Freibeträge und Rechengrößen gemäß den Vorgaben des SGB VI.
Redaktionelle Standards & Abgrenzung
Unsere Fachinhalte basieren auf den offiziellen Veröffentlichungen der Deutschen Rentenversicherung und den Gesetzestexten des Sozialgesetzbuchs. Wir achten auf hohe sachliche Richtigkeit und klare, verständliche Sprache.
Wichtiger Hinweis: Witwenrente Berechnen ist ein unabhängiges Informationsportal und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Für verbindliche Rentenbescheide wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung oder Ihren zuständigen Versorgungsträger.